„Wir sagen den Sparerinnen und
Sparern, dass ihre Einlagen sicher sind. Auch dafür steht die Bundesregierung
ein.“
Mit diesem fast schon legendären Satz,
ausgesprochen am 5. Oktober 2008 im Bundeskanzleramt im Beisein ihres damaligen
Finanzministers Peer Steinbrück (SPD), gab Bundeskanzlerin Angela Merkel auf
dem Höhepunkt der Finanzkrise ein uneingeschränktes Versprechen ab. Tatsächlich
war dieses Versprechen durch die bestehende Rechtslage mitnichten gedeckt. Erst
seit Juni 2009 waren Einlagen bis zu 50.000 EUR rechtlich einklagbar garantiert.
Seit dem 31. Dezember 2010 sind pro Sparer 100.000 EUR zu 100 Prozent
gesetzlich abgesichert.
Können deutsche Sparer sich damit halbwegs sicher fühlen,
so gerät die – Vertrauen stiftende - Einlagensicherung neuerdings erheblich
unter Druck. Auslöser ist das Bestreben
von EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker sowie EZB-Chef Mario Draghi,
eine europäische Einlagensicherung zu installieren. Beide sehen darin – neben
zentraler Aufsicht und dem Mechanismus zur Bankenabwicklung (Single Resolution
Mechanism) - die dritte
Säule der Bankenunion. Gerät künftig eine Bank in - sagen wir -
Griechenland oder Malta in Schieflage, dann sollen alle übrigen Banken der EU
über eine vergemeinschaftete Einlagensicherung für etwaige Verluste einstehen.
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(c) Library of Congress |
Einlagensicherung
ex-post nicht mehr zulässig
Mit ihrem Vorstoß überspringen, ja missachten Juncker und
Draghi kühn die bestehende Rechtslage: Erst am 3. Juli 2015 wurde in
Deutschland mit dem Einlagensicherungsgesetz
(EinSiG) die entsprechende EU-Richtlinie von 2014 in nationales Recht
umgesetzt. Demnach müssen künftig alle Banken – also auch Sparkassen, Volks-
und Raiffeisenbanken – einem Einlagensicherungssystem
angehören. Bis 2024 müssen die Einlagensicherungssysteme eines jeden Mitgliedstaates
ein Mindestvermögen in Höhe von 0,8 Prozent der gedeckten Einlagen ihrer
zugehörigen Kreditinstitute ansparen.
Eine Einlagensicherung ex-post, also nach
eingetretenem Kollaps einer Bank, ist nicht mehr zulässig. Geschützt sind 100.000 EUR pro Einleger, in Ausnahmefällen sogar bis zu 500.000 EUR. Die
Einlagen, die ein Sparer bei einer Zweigstelle seiner Bank in einem anderen
EU-Mitgliedstaat getätigt hat, sind durch sein nationales Sicherungssystem
geschützt.
Deutschland hat diese Vorschriften gemäß EU-Richtlinie fristgerecht umgesetzt. Auffälligerweise
ist dies nicht in jedem Mitgliedstaat der Fall: Nach Angaben
des Bundesverbandes deutscher Banken haben zum 1. Juli d. J. gerade einmal
die Hälfte der 28 EU-Staaten entsprechende Verfahren abgeschlossen. Dessen ungeachtet
– oder gerade deswegen? – will Juncker bereits am 24. November den
Richtlinienentwurf für ein „European Deposit Insurance System“ vorstellen.
Es
ist etwas faul (in den Bilanzen vieler europäischer Banken)
Bundesregierung und deutsche Kreditwirtschaft lehnen das
Vorhaben von Kommission und EZB geschlossen ab. Auch die Fraktionen von Union
und SPD im Deutschen Bundestag bezeichnen die Pläne in ihrem
Entschließungsantrag vom 4. November 2015 (BT-Drs. 18/6548)
als „ nicht akzeptabel“ – und das ist gut! Laut einer aktuellen Studie von EY (http://bit.ly/1MhEoYQ)
beläuft sich die Summe der faulen Kredite in Europas Banken auf gigantische 900
Milliarden Euro. Wenn nur ein kleiner Teil davon fällig gestellt wird, könnte
dies die Einlagensicherungssysteme bestimmter Länder – sofern überhaupt installiert
– zum Einsturz bringen.
Nach Junckers und Draghis Plänen müssten dann deutsche
Sparer dafür aufkommen, dass die Banken einiger EU-Mitgliedstaaten auch Jahre
nach der Krise noch stark unterkapitalisiert sind und zu viele schlecht
bewertete Staatsanleihen in ihren Büchern halten.
Weitere Argumente sprechen gegen Junckers und Draghis
Ansinnen:
- Jeglicher Druck auf die nationalen Regierungen, Reformen voran zu treiben und genügend Finanzpolster für die eigenen Sparer aufzubauen, geht verloren, wenn die Einlagensicherung vergemeinschaftet wird – der perfekte moral hazard. Wenn jedoch etwas zum Gemeingut werden sollte, dann nicht die Haftung, sondern der disziplinierte Umgang mit Geld!
- Zumindest in Deutschland ist das Einlagensicherungssystem eine funktionierende, nahbare Größe. Banken, Sparkassen, Volksbanken und Raiffeisenkassen müssen ihren Einlegern die Entschädigungsfähigkeit ihrer Einlagen buchstäblich auf dem Kontoauszug bestätigen. Das schafft Vertrauen und vermittelt relative Sicherheit. Es gibt keinen Grund, dieses subsidiäre System durch eine anonyme, europaweite Struktur zu ersetzen, die sich dem unmittelbaren Zugriff des Sparers entzieht.
- Solange die Finanzpolitiken der Mitgliedstaaten – anders als die Währungspolitik - noch weitgehend autonom sind, ist nicht erkennbar, warum die Einlagensicherung EU-weit vereinheitlicht werden soll. Allenfalls bei Vorhandensein eines vollständig integrierten Bankensystems würde dies Sinn ergeben. Die Bankenunion beschreibt lediglich den Weg dorthin.
Eine Kollektivierung der Einlagensicherung provoziert die
Psyche des Sparers – und die ist äußerst sensibel. Wie auch immer Juncker und
Draghi ihr Vorhaben begründen, es bleibt der Eindruck, dass sie zum
Generalangriff auf deutsche Sicherungstöpfe blasen. Dieser Angriff gehört mit
aller Entschiedenheit zurückgewiesen.
Der
Autor ist Geschäftsführender Gesellschafter der Hans Bellstedt Public Affairs
(hbpa) GmbH in Berlin. Zuvor war er als Geschäftsführer der PLATO GmbH, bei der
ABB AG, im DIHK sowie im Büro von Karl Lamers, MdB, tätig.
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